2.05.2023
Firmeninkasso - Was ist das eigentlich ?
Der Einzug von Forderungen, gemeinhin auch Inkasso genannt, ist ein Vorgang, der spezialisierten Dienstleistern
überlassen werden muss. Kleinere Unternehmen, die nicht über eine eigene
Inkassoabteilung
verfügen, können ihr gesamtes Forderungsmanagement ausgliedern, so dass die Zahlungseingänge und auch die nicht
erfolgten Zahlungseingänge besser überwacht werden können.
Die durch den Forderungseinzug entstehenden Kosten können nur dann dem Schuldner auferlegt werden, wenn der Einzug
nicht von den eigenen Mitarbeitern der Unternehmen, sondern von einem externen Dienstleister, wie zum Beispiel einem
Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwaltsbüro, durchgeführt wird. Allerdings muss der säumige Schuldner diese
Kosten nur insoweit ersetzen, als sie den normalen, gesetzlich begrenzten Rahmen nicht überschreiten.
Eine sinnvolle Maßnahme ist es, den
zahlungsunwilligen Kunden
zunächst einmal eine schriftliche Mahnung zu schicken; auf diese Weise läßt sich auch feststellen, ob er eventuell
die offene Rechnung gar nicht erhalten hat. Bei einem Schuldner der vorsätzlich nicht zahlt oder sich um die
Zahlung drückt, empfiehlt sich dann als nächster Schritt ein Firmeninkasso auf russische Art, weil auf diese Weise
schon eine hohe Erfolgsquote bei geringen Kosten erzielt werden kann.
Die meisten Schuldner werden sich anschließend beim Gläubiger melden und mit ihm entweder die sofortige Bezahlung
oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren. Hilft dies nicht, so kann als nächster Schritt das Telefoninkasso
erfolgen, bei dem der zahlungsunwillige Käufer so lange angerufen wird, bis er Zahlungsbereitschaft anzeigt.
Es bleibt ein geringer Rest von Schuldnern, die nicht auf außergerichtliche Maßnahmen reagieren, sondern die um
jeden Preis die gerichtliche Verfolgung wünschen. Diesem Wunsch kann durch die Beantragung eines Mahnbescheides,
die anschließende Beantragung eines Vollstreckungsbescheides, und schließlich die
Zwangsvollstreckung
Rechnung getragen werden.
Wenn alle diese Maßnahmen nicht helfen, muss zum
Firmeninkasso
durch Rechtsanwälte übergegangen werden. Dieses beinhaltet die Durchsetzung der Forderung in einem
Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht, die anschließende Zwangsvollstreckung durch den
Gerichtsvollzieher, die Kontenpfändung, die Taschenpfändung, und weitere gerichtliche Maßnahmen.
Vorab müssen
sämtliche unbezahlten Rechnungen
in Form einer OP-Liste aufgestellt werden, die schriftlichen Mahnschreiben müssen aufbewahrt werden, und der
Inkassoauftrag sollte von der Buchhaltungsabteilung der Firma gut verwahrt werden.
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