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2.05.2023

Firmeninkasso - Was ist das eigentlich ?

Der Einzug von Forderungen, gemeinhin auch Inkasso genannt, ist ein Vorgang, der spezialisierten Dienstleistern überlassen werden muss. Kleinere Unternehmen, die nicht über eine eigene Inkassoabteilung verfügen, können ihr gesamtes Forderungsmanagement ausgliedern, so dass die Zahlungseingänge und auch die nicht erfolgten Zahlungseingänge besser überwacht werden können.
Die durch den Forderungseinzug entstehenden Kosten können nur dann dem Schuldner auferlegt werden, wenn der Einzug nicht von den eigenen Mitarbeitern der Unternehmen, sondern von einem externen Dienstleister, wie zum Beispiel einem Inkassounternehmen oder einem Rechtsanwaltsbüro, durchgeführt wird. Allerdings muss der säumige Schuldner diese Kosten nur insoweit ersetzen, als sie den normalen, gesetzlich begrenzten Rahmen nicht überschreiten.
Eine sinnvolle Maßnahme ist es, den zahlungsunwilligen Kunden zunächst einmal eine schriftliche Mahnung zu schicken; auf diese Weise läßt sich auch feststellen, ob er eventuell die offene Rechnung gar nicht erhalten hat. Bei einem Schuldner der vorsätzlich nicht zahlt oder sich um die Zahlung drückt, empfiehlt sich dann als nächster Schritt ein Firmeninkasso auf russische Art, weil auf diese Weise schon eine hohe Erfolgsquote bei geringen Kosten erzielt werden kann.
Die meisten Schuldner werden sich anschließend beim Gläubiger melden und mit ihm entweder die sofortige Bezahlung oder zumindest eine Ratenzahlung vereinbaren. Hilft dies nicht, so kann als nächster Schritt das Telefoninkasso erfolgen, bei dem der zahlungsunwillige Käufer so lange angerufen wird, bis er Zahlungsbereitschaft anzeigt.
Es bleibt ein geringer Rest von Schuldnern, die nicht auf außergerichtliche Maßnahmen reagieren, sondern die um jeden Preis die gerichtliche Verfolgung wünschen. Diesem Wunsch kann durch die Beantragung eines Mahnbescheides, die anschließende Beantragung eines Vollstreckungsbescheides, und schließlich die Zwangsvollstreckung Rechnung getragen werden.
Wenn alle diese Maßnahmen nicht helfen, muss zum Firmeninkasso durch Rechtsanwälte übergegangen werden. Dieses beinhaltet die Durchsetzung der Forderung in einem Gerichtsverfahren vor dem Amtsgericht oder dem Landgericht, die anschließende Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher, die Kontenpfändung, die Taschenpfändung, und weitere gerichtliche Maßnahmen.
Vorab müssen sämtliche unbezahlten Rechnungen in Form einer OP-Liste aufgestellt werden, die schriftlichen Mahnschreiben müssen aufbewahrt werden, und der Inkassoauftrag sollte von der Buchhaltungsabteilung der Firma gut verwahrt werden.
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