Eva Koopmann & Verena Bönicke-Rama
Hamburg
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht
1. August 2024

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Hamburg Wandsbek

Das Familienrecht in Hamburg enthält diverse Vorschriften über das Eingehen der Ehe und über die eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie über deren Beendigung bzw. Aufhebung durch Ehe und Scheidung. Vor den Familiengerichten werden in jedem Einzelfall die allgemeinen rechtlichen Wirkungen der eingegangenen Ehe, das eheliche Güterrecht und die Folgen der Scheidung, wie insbesondere der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, und der Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den Status der Abstammung und der Unterhaltspflicht beim Besuchsrecht für uneheliche Kinder und deren Abkömmlinge sind gesetzliche Bestimmungen in den Regelungen des Gesetzes enthalten.
Daneben ist der Fachanwalt für Familienrecht im Rahmen der Rechtsberatung auch für den Vaterschaftsnachweis und die gemeinsame elterliche Sorge sowie die gegenseitige Unterhaltspflicht der Eheleute verantwortlich, so dass die Rechte aber auch die Pflichten der Kinder gegenüber den Eltern als Erziehungsrecht oder Kindschaftsrecht zusammengefasst werden.
Alle Streitigkeiten oder Uneinigkeiten betreffend sowohl Pflegschaft, als auch Betreuung oder Vormundschaft und andere Familiensachen werden vom zuständigen Familiengericht oder Vormundschaftsgericht für Scheidungen schnell und billig entschieden. Das gesamte Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in dem eigens dafür geschaffenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für familiengerichtliche Verfahren sind im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), gesonderte Vorschriften enthalten. In der anwaltlichen Beratungspraxis der Scheidungsanwältin haben daneben weitere Bestimmungen über das Kindesunterhaltsrecht praktische Bedeutung.
Die fremdsprachliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Hamburg hat Bedeutung in allen Fällen der Beratung für misshandelte Frauen und Kinder, deren Aufenthalt im Frauenhaus für einige Tage die familiäre und häusliche Situation entspannen kann. Gerade Frauen sind bei einer weiblichen Anwältin erheblich besser aufgehoben, da eine Rechtsanwältin eher auf die Bedürfnisse der benachteiligten Ehefrauen eingehen kann. Vorteile bei der Regelung des Besuchsrechts sind durch die Änderung nicht zu erwarten, konkludent aber auch nicht auszuschließen. Viele vernachlässigte Ehefrauen sind dazu degradiert, Arbeiten im Haushalt auszuführen, die aber nicht geeignet sind, den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Bei einem Besuch in der Kanzlei sind die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und eventuell weitere Dokumente mitzubringen, sowie ferner ein Ehefähigkeitszeugnis und das Familienbuch.
Verena Bönicke-Rama
Während meines Jurastudiums in Passau habe ich die fachspezifische Fremdsprachenausbildung in Englisch und Französisch abgeschlossen. Fachliche und berufliche Erfahrungen habe ich unter anderem bei der EU-Kommission sowie bei Anwaltskanzleien in Brüssel und Paris gesammelt.
Nach meiner Rechtsanwaltszulassung im Jahre 1995 war ich in der Hamburger Kanzlei Hahn und Partner tätig. Dort habe ich im Zivilrecht schwerpunktmäßig bank- und versicherungsrechtliche Mandate bearbeitet. Überdies habe ich mich auf das Familienrecht spezialisiert und die Zusatzqualifikation Fachanwältin für Familienrecht erworben.
Seit Februar 2013 betreibe ich zusammen mit meiner Kollegin Rechtsanwältin Eva Koopmann die Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Koopmann & Bönicke-Rama.
Ich berate und vertrete Mandanten in allgemeinen zivilrechtlichen Fragestellungen, sowie vor allem in familienrechtlichen Fragen rund um die Trennung, die Vorbereitung und Durchführung der Scheidung, die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Unterhalt und güterrechtlichen Ansprüchen, sowie die Klärung von Belangen zum Wohle der Kinder, wie Unterhalt, Umgangsrecht und Sorgerecht.
Die kompetente Vertretung und Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten sowie die vertrauensvolle Unterstützung in allen familiären und familienrechtlichen Bereichen liegen mir besonders am Herzen.

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