Eva Koopmann & Verena Bönicke-Rama
Hamburg
Ihre Fachanwältin für Familienrecht
25. Januar 2024

Ihre Rechtsanwältin für Familienrecht in Hamburg Wandsbek

Das Familienrecht in Hamburg enthält diverse Vorschriften über das Eingehen der Ehe und über die eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie über deren Beendigung bzw. Aufhebung durch Ehe und Scheidung. Vor den Familiengerichten werden in jedem Einzelfall die allgemeinen rechtlichen Wirkungen der eingegangenen Ehe, das eheliche Güterrecht und die Folgen der Scheidung, wie insbesondere der Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, und der Versorgungsausgleich geregelt. Auch über den Status der Abstammung und der Unterhaltspflicht beim Besuchsrecht für uneheliche Kinder und deren Abkömmlinge sind gesetzliche Bestimmungen in den Regelungen des Gesetzes enthalten.
Daneben ist der Fachanwalt für Familienrecht im Rahmen der Rechtsberatung auch für den Vaterschaftsnachweis und die gemeinsame elterliche Sorge sowie die gegenseitige Unterhaltspflicht der Eheleute verantwortlich, so dass die Rechte aber auch die Pflichten der Kinder gegenüber den Eltern als Erziehungsrecht oder Kindschaftsrecht zusammengefasst werden.
Alle Streitigkeiten oder Uneinigkeiten betreffend sowohl Pflegschaft, als auch Betreuung oder Vormundschaft und andere Familiensachen werden vom zuständigen Familiengericht oder Vormundschaftsgericht für Scheidungen schnell und billig entschieden. Das gesamte Familienrecht ist im Wesentlichen im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten. Die eingetragene Lebenspartnerschaft ist in dem eigens dafür geschaffenen Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt. Für familiengerichtliche Verfahren sind im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), gesonderte Vorschriften enthalten. In der anwaltlichen Beratungspraxis der Scheidungsanwältin haben daneben weitere Bestimmungen über das Kindesunterhaltsrecht praktische Bedeutung.
Die fremdsprachliche Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Hamburg hat Bedeutung in allen Fällen der Beratung für misshandelte Frauen und Kinder, deren Aufenthalt im Frauenhaus für einige Tage die familiäre und häusliche Situation entspannen kann. Gerade Frauen sind bei einer weiblichen Anwältin erheblich besser aufgehoben, da eine Rechtsanwältin eher auf die Bedürfnisse der benachteiligten Ehefrauen eingehen kann. Vorteile bei der Regelung des Besuchsrechts sind durch die Änderung nicht zu erwarten, konkludent aber auch nicht auszuschließen. Viele vernachlässigte Ehefrauen sind dazu degradiert, Arbeiten im Haushalt auszuführen, die aber nicht geeignet sind, den Lebensunterhalt zu finanzieren.
Bei einem Besuch in unserem Rechtsanwaltsbüro in Barmbek sind die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Ledigkeitsbescheinigung und eventuell weitere Dokumente mitzubringen, sowie ferner ein Ehefähigkeitszeugnis und das Familienbuch. Unsere Rechtsanwälte
Verena Bönicke-Rama
Schon seit 1995 bin ich als Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht tätig.
Ich stehe in allen familienrechtlichen Fragen rund um Trennung, Scheidung, güterrechtliche Auseinandersetzung und Unterhalt an Ihrer Seite.
Ganz besonders liegt mir die Klärung der Belange zum Wohl Ihrer Kinder, also Unterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht usw., am Herzen.
Und selbstverständlich führe ich für Sie und mit Ihnen zusammen alle notwendigen Prozesse vor dem Familiengericht.
Rufen Sie mich einfach an:  040/ 652 68 61
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