Eva Koopmann & Verena Bönicke-Rama
Hamburg
Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht
  • Wir sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für Familienrecht
  • Sie profitieren von unserer über 30-jährigen Erfahrung
Bei Eheverträgen, Trennung, Scheidung, Unterhalt oder Kindschaftssachen stehen wir Ihnen als Rechtsanwalt für Scheidung in Hamburg mit Rat und Tat zur Seite.
Rechtsanwältin Eva Koopmann
Rechtsanwältin seit 1987
Fachanwalt für Familienrecht.
Rechtsanwältin Verena Bönicke-Rama
Rechtsanwältin seit 1995,
Fachanwältin für Familienrecht
Anschrift:
Jarrestraße 44
22303 Hamburg

Telefon:  040/ 652 68 61
E-Mail:  post@rainnen.de
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25.01.2024

Ihre Rechtsanwälte für Familienrecht in Hamburg

Das Familiengericht in Hamburg-Hamm hat sich in einer Reihe von richterlichen Entscheidungen zu den herkömmlichen Methoden der Bearbeitung bekannt. Die sogenannten nachehelichen Regelungen des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs gehören demnach zum anerkannten und anwendbaren Instrumentarium der zuständigen Familienrichter.
Fachanwalt für Familienrecht Koopmann

Rechtsanwältin für Scheidung und Scheidungsrecht in Hamburg

In der gerichtlichen Praxis werden üblicherweise die vier Fragen des Trennungsunterhalts, des Sorgerechts für die Kinder, des Getrenntlebendenunterhalts und des Trennungsjahres separat voneinander behandelt, und auch der Familienanwalt in Hamburg-Eilbek entscheidet im allgemeinen unter Berücksichtigung der Interessen der Kinder, so dass diese von Fachanwälten für Familienrecht als drei voneinander unterschiedliche Methoden angesehen werden müssen.
Es werden aber nicht alle Gesichtspunkte in der Praxis und den darauf basierenden Entscheidungen angerechnet. Lediglich in den Fällen, in denen von der Frage des Aufenthaltsbestimmungrechts für die Kinder und der Unterhaltsverpflichtung nach einer billigen Scheidung bis zur Vollendung der ersten Ausbildung abgewichen wird, werden üblicherweise auch alle Berechnungsmethoden aufgezählt und vom Rechtsanwalt in Hamburg auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft.
Fachanwalt für Familienrecht Bönicke-Rama

Der Scheidungsanwalt

Der Fachanwalt für Scheidungsrecht ist gekennzeichnet durch seine vermittelnde Funktion als Anwalt im Sinne der freiwilligen Gerichtsbarkeit, und er ist somit auch zuständig für die Anerkennung der Vaterschaft nach einem Vaterschaftstest. Oberstes Prinzip ist dabei die Berücksichtigung der Interessen der Kinder. Seine Aufgabe als Mediator nimmt der Familienanwalt in konkreten Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen der ihm übertragenen Kompetenz wahr.
Eine Besonderheit der Trennung vor dem Familiengericht besteht darin, dass es ausschließlich in Anwendung des Familienrechts entscheidet, zumindest dann, wenn der Vater des Kindes als Schuldner des regelmäßigen Unterhalts anzusehen ist. Pfändung des Kindesunterhalts, preisgünstige und schnelle Scheidungen, und die Trennung des Hausrats bei getrennt lebenden Ehegatten kennzeichnen die Situation in Barmbek vor, während und nach der Ehe.
Das Wohl der Kinder, das als oberster Maßstab gilt, macht die Frage des Sorgerechts und des Besuchsrechts sowie des Eherechts in stärkerem Maß konkretisierungsbedürftig als die Regelungen anderer familiärer Bereiche. Demzufolge spielen hier neben dem Kindeswohl und dem Zugewinnausgleich auch Fragen des Rechts und der Auseinandersetzung des gemeinsamen ehelichen Vermögens sowohl bei Gütertrennung durch Ehevertrag als auch bei Gütergemeinschaft oder Zugewinngemeinschaft eine wichtige Rolle.
Die Entscheidungen des Familiengerichts spielen nicht selten auch in den Bereich des Privaten hinein.
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